PCR Driver Version 1.2.0 for Mac OS X This is a Universal Binary MacOS X driver for the PCR-30 / PCR-50 / PCR-80 / PCR-M1 / PCR-M30 / PCR-M50 / PCR-M80 / PCR-300 / PCR-500 / PCR-800Compatible with Mac OS X v10.5 "Leopard" as of OCT. 26, 2007 ENDVERWENDER-LIZENZVEREINBARUNG Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig bevor Sie mit dem Download oder der Installation fortfahren. Diese Vereinbarung enthält die Bedingungen, zu denen wir Ihnen den Download bzw. die Installation unserer Software gestatten. Indem Sie die Download-Funktion auswählen, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein sollten, laden Sie die Software nicht herunter. Sie können sich eine Kopie der Vereinbarung auch ausdrucken, indem Sie den unten stehenden Link anklicken. 1. Definitionen: (a) "Roland" meint ROLAND Europe Group Limited Germany, mit Sitz in der Eisenstr. 2-4, D-65428 Ruesselsheim. (b) "Roland Software" meint Software-Programme, die auf dieser Website zu finden sind und hier heruntergeladen werden können, und alle damit verbundenen Updates, die Roland hierzu anbietet. (c) "Roland Produkt" meint die gesamte Roland Software und alle damit verbundenen Dokumentationen, Modelle und multimediale Inhalte (wie z.B. Soundfiles oder andere Daten) sowie alle damit verbundenen Updates, die Roland hierzu anbietet. 2. Nutzungsumfang: Diese Vereinbarung erlaubt Ihnen, das Roland Produkt nur auf einem Computer oder einem Roland Endgerät zu nutzen. „Nutzung“ ist jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung des Roland Produkts durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Roland Produkts durch einen Computer oder ein Roland Endgerät. Wir erlauben Ihnen lediglich eine Sicherheitskopie des Roland Produkts in maschinenlesbarer Form ausschließlich zu Back-up-Zwecken anzufertigen. Sie sind verpflichtet, beim Erstellen dieser Kopie alle Copyright-Vermerke und Verweise auf geistiges Eigentum aus dem Original mit zu kopieren. 3. Einschränkungen: Sie dürfen keine Kopien des Roland Produkts anfertigen und an Dritte weitergeben oder vertreiben. Auch dürfen Sie das Roland Produkt nicht auf einen anderen Computer übertragen oder über ein Datennetzwerk verteilen. Sie dürfen kein Roland Produkt verändern, bearbeiten, zurückentwickeln oder in irgendeiner Form den Quellcode wahrnehmbar machen. Sie dürfen das Roland Produkt ferner nicht verkaufen, verleihen, vermieten, an Dritte übermitteln und/oder zum Zweck der Gewinnerzielung vertreiben oder Abwandlungen, die auf Roland Produkten basieren oder auch auf Teilen davon, herstellen oder vertreiben. Sie dürfen Roland Produkte weder direkt noch indirekt exportieren oder im Ausland vertreiben. 3.2 Open Source-Software und andere Software von Drittanbietern (a) Die SOFTWARE kann Open Source-Software und andere Software von Drittanbietern (hierin als „OSS usw.“ bezeichnet) verwenden. (b) Das OSS usw. unterliegt im Falle des vorhergehenden Absatzes der OSS usw.-Lizenz (hierin als „OSS-Lizenz“ bezeichnet), und Sie sind verpflichtet, die OSS-Lizenz einzuhalten. (c) Wenn zwischen den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und der OSS-Lizenz Unterschiede bestehen, hat die OSS-Lizenz Vorrang, und die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelten nicht. 4. Eigentum: Die vorstehende Lizenz gibt Ihnen das eingeschränkte Recht, das Roland Produkt zu nutzen. Sie werden damit nicht Eigentümer des Roland Produkts. Roland und seine Zulieferer behalten alle Rechte an dem Roland Produkt sowie all seiner Kopien. Alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nationalen und internationalen Copyrights, Patente, Marken und anderes geistiges Eigentum, verbleiben ausdrücklich bei Roland. 5. Gewährleistungsausschluss: Das Roland Produkt wird Ihnen kostenlos zu Verfügung gestellt auf der Basis „wie heruntergeladen“, ohne einen zusätzlichen technischen Service sowie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies betrifft z.B., aber nicht ausschließlich, die Eignung für bestimmte Zwecke oder die allgemeine Gebrauchstauglichkeit. Dieser Gewährleistungsausschluss berührt nicht die gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherrechten in diesem Zusammenhang. 6. Haftungsbeschränkung: Roland haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch eine von Roland zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung von Roland ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Roland nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Roland. Im Übrigen gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. 7. Generalklausel / anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Sie stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Roland-Produkt dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen, egal ob mündlich oder schriftlich. Alle Fragen zu dieser Vereinbarung sind zu richten an die Roland Europe Group Limited Germany, Eisenstrasse 2-4, 65428 Rüsselsheim, Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 8. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die am besten geeignet ist, den Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich zu erfüllen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. --------------------------------------------------------------------- Copyright (C) 2015 Roland Corporation. All rights reserved. ICH BIN EINVERSTANDEN UND MÖCHTE MIT DEM DOWNLOAD FORTFAHREN.