Autofahrerin fotografiert sterbenden Motorradfahrer – Gericht bestätigt Urteil

Eine Autofahrerin verursachte 2022 durch ein illegales Wendemanöver den Unfall eines Motorradfahrers. Anschließend fotografierte sie den sterbenden Mann. Das Landgericht Düsseldorf wies nun ihre Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz zurück.
Das Landgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz eine Autofahrerin verurteilt, die zunächst einen Unfall mit einem Motorradfahrer verursachte und anschließend den sterbenden Mann fotografierte.
Es sei die Berufung gegen das vorhergehende Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts zurückgewiesen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Damit bleibe es bei der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss die Frau 5000 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft und die Autofahrerin waren gegen das vor gut einem Jahr gesprochene Ersturteil vorgegangen. Der Fall hatte im Juli 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frau hatte verbotenerweise mit ihrem Auto gewendet und dadurch den Motorradfahrer gezwungen, stark zu bremsen. Der 60-Jährige geriet ins Schleudern, prallte gegen einen Pfosten und starb.
Die Frau gab im ersten Verfahren an, den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht zu haben. Das Foto des Verunglückten habe sie gemacht, um es ihrem Chef zu schicken – als Entschuldigung dafür, dass sie später zur Arbeit kommen müsse. „Sie hatte schon mehrfach Ärger bekommen, weil sie zu spät zur Arbeit erschienen war“, so die Richterin.
Gericht sieht Wendemanöver als Ursache
Obwohl der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt unterwegs war, sah das Gericht im illegalen Wendemanöver der Autofahrerin die Ursache: „Ohne sie wäre der Unfall nicht passiert.“
Vom Vorwurf der Unfallflucht sprach das Gericht die Frau erneut frei. Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau, sich nicht für den Unfall verantwortlich gefühlt zu haben, sei glaubwürdig. „Die Angeklagte war überzeugt, an der Stelle gefahrlos wenden zu können“, so die Richterin.