Nach der Bewerbung

Wenn ich einen Platz angeboten bekomme, was dann?

Nach der Eignungsprüfung erhalten die Bewerber*innen in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Dieser enthält das Prüfungsergebnis und weist bei bestandener Eignungsprüfung auf die Möglichkeit der Immatrikulation hin. Die Möglichkeit der Einschreibung gilt nur für das im Bescheid benannte Semester.

Sie können das Studienplatzangebot im Portal annehmen bzw. ablehnen. Dies muss innerhalb der im Bescheid kommunizierten Frist geschehen. Danach können Sie fristgerecht (zum Sommersemester bis zum 28. Februar)  die Immatrikulation beantragen. Auch die Immatrikulöation erfolgt direkt über das Portal. Wenn Sie den Platz nicht annehmen möchten oder sich nicht vor Ablauf der Frist zurückmelden, wird Ihr Studienplatz anderen Bewerber*innen angeboten.

Einstufung und Anerkennung bisheriger Studienzeiten und Studienleistungen

Bei einem Wechsel des Studienganges, Studienfaches, Schwerpunktfaches und/oder der Hochschule, sowie bei parallel absolvierten Studiengängen und bei einem Zweitstudium werden Anerkennungsverfahren durchgeführt. Mit Ihrer Immatrikulation müssen Sie dafür Zeugnisse, Transcripts of Records (Leistungsübersichten) und Modulbeschreibungen vorlegen.

Bei einem Hochschulwechsel im selben Studiengang und Studienfach werden vorherige Studienzeiten und der bisher erfolgte Unterricht angerechnet. Es geht mit dem auf das bisherige Semester folgenden Fachsemester weiter.

Bei einem Studienfachwechsel kann es zur Einstufung in ein höheres Fachsemester kommen, wenn im vorherigen Studium Kompetenzen erworben wurden, die im neuen Studienfach anzuerkennen sind. Der verbleibende Unterrichtsanspruch in künstlerischen Fächern wird nach Abzug des bereits erfolgten Unterrichts im Hauptfach ermittelt.

In den Studiengängen für das Lehramt Musik an Gymnasien besteht insgesamt ein Unterrichtsanspruch mit Schwerpunkt über acht Fachsemester (6 Sem im B.Ed. und 2 Sem im M.Ed. / 8 Sem StEx). Bei einem Wechsel des Schwerpunktfachs werden bisher absolvierte Zeiten gegengerechnet, ein erhöhter Unterrichtsanspruch besteht dadurch nicht.

Zu Einstufungsfragen werden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle: studium(at)hfm-weeimar.de

Bei Fragen zur Anerkennung bsiheriger Studienzeiten und -leistungen wenden Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Prüfungsamt: pruefungsamt(at)hfm-weimar.de

Welche Dokumente sind für die Einschreibung erforderlich?

Die Einschreibung erfolgt digital. Es müssen folgende Unterlagen direkt im Portal hochgeladen werden:

  • der Nachweis über die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages
  • der Nachweis über die Einzahlung sonstiger im Zusammenhang mit dem Studium stehender fälliger Gebühren und Beiträge
  • der Nachweis über die Krankenversicherung entsprechend der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I. S. 568) in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung durch die elektronische Meldebestätigung Ihrer Krankenkasse (Meldegrund M10)
  • eventuell noch fehlende Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung, einen Hochschulabschluss oder der Sprachnachweis
  • der Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Hochschule bei einem Hochschulwechsel        

Fehlen Unterlagen, kann die Einschreibung nicht erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Akademische und Studentische Angelegenheiten
Allgemeine Studienberatung
Frau Signe Pribbernow
Tel. +49 (0) 3643 | 555 184
studium(at)hfm-weimar.de 

Welche Besonderheiten müssen internationale Bewerber*innen beachten?

Deutschnachweis
Das Sprachniveaus B2 ist durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH), den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), "The European Language Certificates" (telc) oder vergleichbare Sprachprüfungen z.B. Goethezertifikate nachzuweisen. Wir empfehlen eine zertifizierte Sprachschule.

Bewerber für die Studiengänge Musikwissenschaft, Kulturmanagement oder Lehramt an Gymnasien benötigen den Nachweis des Sprachniveaus C1.

  • Eine Übersicht über die Sprachlevels gibt es hier
  • Je nach Vorkenntnissen kann der Spracherwerb über Intensivkurse und/oder studienbegleitende Sprachkurse erfolgen. Diese Übersicht zeigt die Möglichkeiten.
  • Welche Sprachkurse gibt es in Weimar?

Je nachdem, wann Sie mit Ihrem Studium beginnen, können Sie diese Kurse, die vom Sprachenzentrum der Bauhaus Universität Weimar angeboten werden, belegen:

Im Ausland absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen
Bewerber für ein Studium mit den Abschlüssen Bachelor, Erste Staatsprüfung oder Diplom sollten beachten, dass im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Entsprechende Nachweise in deutscher Übersetzung und beglaubigte Kopien sind erforderlich und werden nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt eingereicht.

Hier gibt es mehr Informationen: Handbuch für internationale Studierende